Landesregierung Brandenburg

Steuerliche Behandlung der Zuschüsse, die an römisch-katholische Geistliche zur Entlohnung der Pfarrhaushälterinnen gewährt werden

Aktuelle Fassung

Im Einvernehmen mit den obersten Behörden des Bundes und der anderen Länder bitte ich bei der steuerlichen Behandlung der Zuschüsse, die an römisch-katholische Geistliche zur Entlohnung der Pfarrhaushälterinnen gewährt werden, beginnend ab dem 01.01.1998 folgende Auffassung zu vertreten:

Die Zuschüsse der Bistümer an die Geistlichen, die laufenden Arbeitslohn für nach dem 31.12.1997 endende Lohnzahlungszeiträume oder nach dem 31.12.1997 zufließende sonstige Bezüge darstellen, unterliegen zusammen mit den übrigen Bezügen der Geistlichen in voller Höhe dem Lohnsteuerabzug.

vgl. auch FinMin Brandenburg, Erlass v. 08.07.2003, 36 - S 2332 - 2/03 (S 2332 - 17)

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 14. Oktober 1997

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