Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verwaltungsvorschriften zur Feststellung individueller Lernpläne in der Grundschule (VV-individuelle Lernpläne - VVinLe)

Historische Fassung

Auf Grund des § 146 des Brandenburgischen Schulgesetzes vom 12. April 1996 (GVBl. I S. 102) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78) in Verbindung mit § 6 Abs. 4 der Grundschulverordnung vom 2. August 2001 (GVBl. II S. 292), geändert durch Verordnung vom 21. Juli 2005 (GVBl. II S. 440) bestimmt der Minister für Bildung, Jugend und Sport:

1 - Grundsätze

(1) Gemäß § 6 Abs. 4 der Grundschulverordnung sind individuelle Lernpläne auf der Grundlage von individuellen Lernstandsanalysen durch die Klassenlehrkraft in Zusammenarbeit mit den die Schülerin oder den Schüler unterrichtenden Lehrkräften zu erstellen.

(2) Die Eltern sind sobald wie möglich durch die Klassenlehrkraft über den individuellen Lernplan zu informieren. Soweit sich aus dem individuellen Lernplan ergibt, dass Fördermaßnahmen erforderlich sind, sind diese mit den Eltern abzustimmen.

(3) Zur Erstellung individueller Lernpläne auf der Grundlage der individuellen Lernstandsanalysen für Schülerinnen und Schüler gelten die Hinweise des Landesinstitutes für Schule und Medien Brandenburg. Der Leitfaden für die individuellen Lernstandsanalysen und das Schülerarbeitsheft sind unter

http://www.bildung-brandenburg.de -> Unterricht und Prüfungen -> Rahmenlehrpläne und Materialien -> Grundschule -> Lernstandsanalyse

abrufbar.

(4) Der individuelle Lernplan ist zusammen mit der Schülerakte aufzubewahren.

2 - Einführung

Individuelle Lernpläne sind im Schuljahr 2006/2007 in den Jahrgangsstufen 1 und 2 und ab Schuljahr 2007/08 in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 auf der Grundlage individueller Lernstandsanalysen zu erstellen.

3 - Schulen in freier Trägerschaft

Den Schulen in freier Trägerschaft wird die Erstellung individueller Lernpläne auf der Grundlage der individuellen Lernstandsanalysen empfohlen.

4 - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 1. August 2006 in Kraft und am 31. Juli 2008 außer Kraft.

Potsdam, den 15. September 2006

Der Minister für Bildung, Jugend und Sport

Holger Rupprecht

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 15. September 2006 Abl. MBJS/06, [Nr. 10], S. 630
Außer Kraft getreten am 2. August 2007 durch Verwaltungsvorschrift vom 2. August 2007 Abl. MBJS/07, [Nr. 7], S. 195

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen