Landesregierung Brandenburg

Einheitsbewertung des Grundbesitzes
Berücksichtigung von Bodenverunreinigungen bei der Einheitsbewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991

Aktuelle Fassung

FinMin Brandenburg, Erlass vom 27. März 1998, 32 - S 3204 - 1/98

OFD Cottbus, Verfügung vom 18. Februar 1998, S 3204 - 1 - St 141

Anlage

Den als Anlage beigefügten Bezugserlass übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. Ich bitte, auf der Bezugsverfügung einen entsprechenden Hinweis auf diese Verfügung anzubringen.

Ferner weise ich auf Folgendes hin:

Der Erlass enthält unter Tz. 1 die Formulierung „zuständige Ordnungsbehörden“.
Zuständige Ordnungsbehörden im Sinne des o. g. Erlasses sind nach dem Brandenburgischen Abfallgesetz die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Abfallwirtschaftsbehörde. Die untere Abfallwirtschaftsbehörde ist bei den Umweltämtern der Landkreise und kreisfreien Städte ansässig.

Das Brandenburgische Abfallgesetz vom 6.6.1997 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt, Teil I, Nr. 5 v. 11.07.1997 abgedruckt.

FinMin Brandenburg, Erlass v. 27. März 1998, 32 - S 3204 - 1/98

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 6. April 1998

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