Historische Fassung
Ermittlung von Ersatzwirtschaftswerten
Bewertung der Erzeugung von Champignonsubstrat durch die märkisch-Ceres Agrar eG Bensdorf
Historische Fassung
Ich übersende hiermit den Erlass des Ministeriums der Finanzen zur Frage der Bewertung der Erzeugung von Champignonsubstrat.
Zur Umsetzung des Erlasses bitte ich, folgendes zu beachten:
Nach meinen Ermittlungen handelt es sich bei der märkisch-Ceres Agrar eG Bensdorf um einen großen LuF-Betrieb (ca. 1700 ha Nutzfläche). Neben der normalen land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion wird auch Substrat für den Anbau von Champignons produziert und verkauft. Der Anbau von Champignons ist erst für die Zukunft vorgesehen.
Das Champignonsubstrat besteht aus kompostiertem Mist-Strohgemisch (Rotteverlust 6 : 1). Das Stroh wird ausschließlich im eigenen Betrieb erzeugt, der Mist wird zu 70 % von anderen landwirtschaftlichen Betrieben überlassen. Es fallen nur Transportkosten an. Im Aufbereitungsprozess wird das Substrat mit zugekaufter Pilzbrut geimpft und zu einem Preis von 150 bis 180 DM je Kubikmeter an Champignonproduzenten verkauft. Die Produktion der Pilze bei den Enderzeugern erfolgt überwiegend in Stellagekultur. Die Verfahrenskosten betragen etwa 90 DM je Quadratmeter. Hiervon entfallen 17 bis 18 DM auf das Substrat.
Der Anbau von Champignons ist nach § 62 BewG zu den Arten der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zu rechnen. Er wird mit dem Ersatzvergleichswert nach § 125 Abs. 7 Nr. 2h BewG bewertet. Er beträgt 25 DM je Quadratmeter der maßgeblichen Beetfläche.
Im vorliegenden Fall bestreitet die märkisch-Ceres Agrar eG nur einen bestimmten Abschnitt des Produktionsverfahrens Champignonanbau.
Nach mir vorliegender Literatur beträgt der Kostenaufwand für den Faktor Substrat im Verfahren Champignonanbau ca. 20 %. Aus einem Kubikmeter Substrat sind ca. acht Quadratmeter Beetfläche zu gewinnen.
Hinsichtlich der Bewertung bitte ich, entsprechend dem o. g. Erlass, einen Ersatzvergleichswert von 40 DM pro Kubikmeter anzusetzen. Die verbleibenden Freiflächen, Lagerplätze, Kompostierplätze usw. sind in Zeile 50 der Erfassungsmaske des Programmsystems „ELF““ einzutragen.
Um sicherzustellen, dass die Veranlagung zum Ersatzwirtschaftswert mit dem Programmsystem ELF durchgeführt werden kann, ist der ermittelte Ersatzvergleichswert für die Substratproduktion im Feld Nebenbetriebe einzutragen. Im gedruckten Bescheid ist die Feldbezeichnung Nebenbetrieb zu streichen und durch das Wort Substratproduktion zu ersetzen.
Ich bitte, den ALS die erforderlichen Ermittlungen vornehmen zu lassen und das Ergebnis vor Versendung des Bescheides der OFD mitzuteilen.
Hinweis
Vergleiche Erlass des MdF des Landes Brandenburg vom 14.02.1996, AZ: 32 - S 3177 - 1/96
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 1. März 1996 | ||
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