Historische Fassung Gemeinnützigkeit von Dialysevereinen
Historische Fassung
Zur Frage der Gemeinnützigkeit von Dialysevereinen bitte ich folgende Auffassung zu vertreten:
Die Tätigkeit der Dialysevereine ist trotz des Wettbewerbs zu steuerpflichtigen niedergelassenen Ärzten als steuerbegünstigter Zweckbetrieb zu behandeln. Der von Dialysevereinen durch diese Tätigkeit unterhaltene wirtschaftliche Geschäftsbetrieb erfüllt in aller Regel die Voraussetzungen des § 65 AO. Er dient in seiner Gesamtrichtung dazu, den steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweck, nämlich die Betreuung und Versorgung von Dialyse-Patienten zu verwirklichen. Dieser Zweck kann auch nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden. Ein Wettbewerb zu steuerpflichtigen Ärzten ist bei der Erfüllung des steuerbegünstigten Zwecks unvermeidbar.
(bekannt gegeben mit Verfügung der OFD Cottbus vom 03.11.1993, S 0171 - 13 - St 122)
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 12. Oktober 1993 | ||
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen