Historische Fassung Zeitpunkt der Anwendung der neuen Verpflegungspauschbeträge für Dienstreisen und der abziehbaren Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
Historische Fassung
Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Steuerfreiheit von Verpflegungspauschbeträgen bei Dienstreisen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG 1996) und von Trennungsgeldern im öffentlichen Dienst (§ 3 Nr. 13 EStG 1996) bin ich gefragt worden, ob eine teilweise Versteuerung vorzunehmen ist, wenn Reisekosten für bereits 1995 durchgeführte Dienstreisen bzw. abziehbare Aufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung, die bereits vor dem 31. Dezember1995 angefallen sind, erst nach dem 31. Dezember 1995 erstattet werden.
Ich bitte aus sachlichen Billigkeitsgründen die Auffassung zu vertreten, dass die Verpflegungspauschbeträge nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 und die abziehbaren Aufwendungen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 und Abs. 5 sowie § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG 1996 erstmals für Reisetage und Aufwendungen für die Zweitwohnung nach dem 31. Dezember 1995 gelten.
(bekannt gegeben mit Verfügung der OFD Cottbus vom 19.12.1995, S 2145 - 6 - St 111B)
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 18. Dezember 1995 | ||
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