Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Gen-Test bei erhöhtem Krebsrisiko

Historische Fassung

Nach einer Information des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die beigefügt ist, wurde im Rahmen der Krebsvorsorge ein neues Früherkennungsprogramm für erblich belastete Frauen entwickelt. Wie der Information weiter zu entnehmen ist, ist unter der Federführung des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen und des Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes ein Mustervertrag entstanden, nach dem die Krankenkassen Einzelverträge mit den Krankenhäusern abschließen können. Damit haben erstmals Frauen mit einem erhöhten familiären Brust- und Eierstockkrebsrisiko die Möglichkeit, einen Gen-Test und die notwendigen Früherkennungsuntersuchungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen durchführen zu lassen. Weitere Einzelheiten sind dem beigefügten Informationsblatt des BMG zu entnehmen.

Mit Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - 15.5-3191-2 - vom 20. Mai 1999 ist der Beschluss zu TOP 11 der 5./98 Sitzung des Ausschusses für Gebühren- und Leistungsrecht der Bund-Länder-Kommission für das Beihilferecht umgesetzt worden. Danach sind die Aufwendungen für einen Gen-Test bei erhöhtem Krebsrisiko nicht beihilfefähig. Im Hinblick darauf, dass mittlerweile einzelne gesetzliche Krankenkassen die entsprechenden Kosten hierfür bereits übernehmen, wurde die Problematik nochmals in der Bund-Länder-Kommissionssitzung vom 6. bis 8. Juni 2006 erörtert. Der Bund und die Mehrzahl der Länder haben sich dafür ausgesprochen, die Aufwendungen für einen Gen-Test bei erhöhtem Krebsrisiko nach dem Früherkennungsprogramm für Frauen mit familiären Brust- und Eierstockkrebsrisiko als beihilfefähig anzuerkennen. Allerdings können in diesen Fällen die Aufwendungen nur in Höhe des Satzes der gesetzlichen Krankenversicherung als beihilfefähig anerkannt werden. Der Gen-Test kostet derzeit im gesetzlichen Bereich als Pauschalabrechnung 1.500 €.

Es wird gebeten, in entsprechenden Fällen die Aufwendungen in vorgenannter Höhe als beihilfefähig anzuerkennen. Das Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - 15.5-3191-2 - vom 20. Mai 1999 wird aufgehoben.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 5. Juni 2006
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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