Historische Fassung Billigkeitsmaßnahmen bei der vorübergehenden Unterbringung von Aus- und Übersiedlern, Asylbewerbern, Obdachlosen und Bürgerkriegsflüchtlingen in privaten Kurkrankenhäusern (Sanatorien) (2/3)
Historische Fassung
In meinem Erlass vom 21.04.1993 (FinMin Brandenburg vom 21.04.1993, 34 - S 2183 a - 1/93) habe ich zugelassen, dass private Kurkrankenhäuser (Sanatorien), die Aus- und Übersiedler, Asylbewerber, Obdachlose oder Bürgerkriegsflüchtlinge aufnehmen, aus Billigkeitsgründen weiterhin als Krankenhäuser i. S. v. § 7 f EStG behandelt werden, wenn sie ansonsten die Voraussetzungen des § 7 f EStG erfüllen und die Entgelte für die Unterbringung der Aus- und Übersiedler, Asylbewerber, Obdachlosen und Bürgerkriegsflüchtlinge aus öffentlichen Kassen gezahlt werden.
Die getroffene Billigkeitsregelung wird bis zum 31. Dezember 1996 verlängert.
(bekannt gegeben mit Verfügung vom 03.05.1995, S 2183a - 2 - St 113)
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 12. April 1995 | ||
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