Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Einheitsbewertung des Grundbesitzes
Berücksichtigung von Bodenverunreinigungen bei der Einheitsbewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 Bewertungsgesetz (BewG) im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991

Historische Fassung

FinMin Brandenburg, Erlass vom 12. Dezember 1998, 32 - S 3204 - 1/98

Aufgrund eines Redaktionsversehens ist mein Erlass vom 12. Februar 1998 - 32 - S 3204 - 1/98 - unvollständig. Tz. 1 ist am Ende um folgenden Absatz zu ergänzen:

„Haben die zuständigen Ordnungsbehörden eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr (noch) nicht ergriffen, kommt eine Ermäßigung des Grundstückswerts nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige die Bodenverunreinigungen und die damit verbundenen erheblichen Beeinträchtigungen durch ein Sachverständigengutachten nachweist und sich im Einzelfall mit einer Prüfung dieses Gutachtens durch die zuständige Ordnungsbehörde einverstanden erklärt.“

Ich bitte, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 27. März 1998

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