Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Einheitsbewertung des Grundbesitzes
Bewertung von Kleingartenland und von Kleingartenlauben in Kleingartenanlagen

Historische Fassung

FinMin Brandenburg, Erlass vom 9. Oktober 1991, III/2 - S 3191 - 1/91

Nach § 20 a Nr. 7 BKleingG können vor dem Wirksamwerden des Beitritts rechtmäßig errichtete Gartenlauben, die die in § 3 Abs. 2 BKleingG vorgesehene Größe überschreiten, unverändert genutzt werden.

Für Gartenlauben, die vor dem 1. Januar 1991 errichtet worden sind und deren bebaute Fläche nicht mehr als 25 qm (einschließlich überdachtem Freisitz) beträgt, bitte ich deshalb, von einer Bewertung abzusehen.

Für nach dem 31. Dezember 1990 errichtete Gartenlauben gelten die Regelungen des Bezugserlasses einschließlich der dort genannten Größe von mehr als 24 qm (einschließlich überdachtem Freisitz) unverändert weiter.

Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder.

Ich bitte, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 10. Dezember 1992

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