Historische Fassung Erhöhte Investitionszulage für Besitzunternehmen im Falle der Betriebsaufspaltung
Historische Fassung
Das Finanzgericht des Landes Brandenburg hat mit Beschluss vom 16.01.1997 (Az. 3 V 1547/96 I) entschieden, dass in Einspruchsverfahren gegen die Ablehnung der erhöhten Investitionszulage für die Kalenderjahre 1994 und 1995 für das Besitzunternehmen im Falle der Betriebsaufspaltung Aussetzung der Vollziehung zu gewähren ist, da ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Änderungsbescheide bestehen, die sich gemäß § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO auch auf die Zinsbescheide auswirken.
Die anliegende Ablichtung des vorgenannten Beschlusses übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. In ähnlich gelagerten außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren bitte ich die Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO), ggf. gegen Sicherheitsleistung, zu gewähren.
Ich weise darauf hin, dass in der Rechtsfrage beim Bundesfinanzhof ein Verfahren unter dem Aktenzeichen III R 77/96 anhängig ist.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 6. März 1997 | ||
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