Historische Fassung
Ermittlung von Ersatzwirtschaftswerten für land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Bewertung von Rollrasen
Historische Fassung
Die Produktion von Rollrasen und Vegetationsmatten wird überwiegend von Spezialbetrieben auf Pachtflächen durchgeführt.
Beim Rollrasen werden verschiedene Rasenarten in eine dem Boden aufliegende Substratschicht eingesät. Bei Vegetationsmatten werden zusätzlich Stauden eingearbeitet und die Substrate auf Folien oder Kokosmatten aufgebracht.
Die Grasarten und deren Anteile im Rasen werden nach dem späteren Einsatzbereich der Produkte ausgewählt. Rollrasen findet hauptsächlich beim Sportplatzbau und der Gestaltung von Schauflächen Anwendung, Vegetationsmatten werden überwiegend zur Dachbegrünung eingesetzt. Neben dem Zierwert ist die Strapazierfähigkeit ein Auslesemerkmal für die verwendeten Pflanzenarten. Nicht von Bedeutung ist eine Auswahl nach der Futter- oder Nutzungsqualität, wie in der Landwirtschaft üblich.
Aufgrund der überwiegend als Zierpflanzen zu bezeichnenden Pflanzenarten und der nachhaltig erzielten hohen Reinerträge ist die Produktion von Rollrasen und Vegetationsmatten als gärtnerische Nutzung, Nutzungsteil Blumen- und Zierpflanzenbau, gemäß § 125 Abs. 6 Nr. 3 BewG zu bewerten.
Ich bitte, die Finanzämter zu unterrichten.
vergleiche Verfügung der OFD Cottbus vom 27.02.1996, S 3162 - 2 - St 151
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 15. Februar 1996 | ||
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