Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Einheitsbewertung des Grundbesitzes
Bewertungsrechtliche Behandlung von Ganzstahlkonstruktionen zur Präsentation von Pkw

Historische Fassung

Bezug nehmend auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder vom 15. bis 17. März 1999 (Bew I/99 - Top II/2 b) gilt Folgendes:

Mehrgeschossige, selbsttragende Ganzstahlkonstruktionen mit Glashülle zur Präsentation und Aufbewahrung von Personenkraftwagen sind nicht als Betriebsvorrichtungen anzusehen, sondern insbesondere deshalb als Gebäude zu bewerten, weil in ihnen ein nicht nur vorübergehender Aufenthalt von Menschen möglich ist.

Ich bitte, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 11. Mai 1999

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