Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Zuschläge zum Ruhegehalt, §§ 50 a, 50 b, 50 d und 50 e Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
Rentenrechtliche Bemessungswerte

Historische Fassung

Im Anschluss an die Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen - 45.4-3004-50a-e - vom 12. Januar 2005 werden die aktualisierten Anlagen IV und V (Übersichten der jährlichen Höchstwerte an Entgeltpunkten und der Durchschnittsentgelte) zu den Hinweisen über weitere Zuschläge zum Ruhegehalt (Abschnitt C des BMI-Rundschreibens vom 3. September 2002, veröffentlicht mit Rundschreiben - 45.1-3003-14 - vom 19. Dezember 2002 - ABl. 2003, S. 579 - als Teil der allgemeinen Durchführungshinweise zum Versorgungsänderungsgesetz 2001) in der vom Bundesministerium des Innern mit Rundschreiben - D II 3 - 223 100 - 1/34 - vom 19. Januar 2006 übersandten Fassung mit der Bitte um Beachtung bekannt gegeben.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 16. Februar 2006
Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung vom 10. Mai 2012 ABl./12, [Nr. 22], S. 827

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