Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Integriertes automatisiertes Besteuerungsverfahren (IABV) bei der Grunderwerbsteuer

Historische Fassung

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur besseren statistischen Auswertung des Arbeitsanfalls in den Grunderwerbsteuerstellen weise ich darauf hin, dass die erste Stelle der Unterscheidungsnummer der Steuernummer die Einerstelle des Jahres bezeichnet, in dem der Vertrag (o. ä.) in den Grundinformationsdienst aufgenommen wird.

Bsp.: 098/800/30142
098 ................Finanzamtsnummer
800 .....Steuerbezirk
3 ....Einerstelle der entsprechenden Jahreszahl, hier: 1993
014.lfd. Nr.
2Prüfziffer

Aus diesem Grund werden nur noch Leerkontenlisten für das laufende Steuerjahr benötigt.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 5. Oktober 1993

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