Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Ablauforganisation der Vertragsbearbeitung

Historische Fassung

In der Anlage übersende ich die überarbeitete Fassung des Ablaufplans Vertragsbearbeitung.

Hiernach ist die Veräußerungsmitteilung an die Wohnsitz-Finanzämter des Erwerbers und Veräußerers nach Eingabe in den Grundinformationsdienst zu versenden.

Das Versenden der Veräußerungsmitteilung an die Bewertungsstelle hat erst nach Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu erfolgen, um zu verhindern, dass Zurechnungsfortschreibungen durch die Bewertungsstelle bei noch nicht rechtswirksamen Erwerbsvorgängen vorgenommen werden.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 14. September 1995

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen