Historische Fassung Ablauforganisation der Vertragsbearbeitung
Historische Fassung
In der Anlage übersende ich die überarbeitete Fassung des Ablaufplans Vertragsbearbeitung.
Hiernach ist die Veräußerungsmitteilung an die Wohnsitz-Finanzämter des Erwerbers und Veräußerers nach Eingabe in den Grundinformationsdienst zu versenden.
Das Versenden der Veräußerungsmitteilung an die Bewertungsstelle hat erst nach Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu erfolgen, um zu verhindern, dass Zurechnungsfortschreibungen durch die Bewertungsstelle bei noch nicht rechtswirksamen Erwerbsvorgängen vorgenommen werden.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 14. September 1995 | ||
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen