Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Aufwendungen für eine telemedizinische Betreuung

Historische Fassung

Die Debeka führt in Kooperation mit der Firma PHTS das Projekt „Telemedizinische Betreuung von Herzpatienten“ durch. Ziel des Versuchs der Debeka ist es, durch eine telemedizinische Überwachung die Krankheitskosten zu senken, indem Patienten mit vorausgegangenen Herzinfarkten oder schweren Herzrhythmusstörungen die Möglichkeit haben, jederzeit ein telemedizinisches Zentrum anzurufen und EKG-Werte überprüfen zu lassen. Der Studienzeitraum erstreckt sich über 3 bis 6 Monate.

Nach ersten Ergebnissen konnten gegenüber Kontrollgruppen signifikant die Kosten vermindert werden. Aus einer Studienunterlage der Firma PHTS ergibt sich, dass über einen Zeitraum von 3 Monaten bei insgesamt 589 Fällen durch die telemedizinische Betreuung Notarzteinsätze um 96 %, die Klinikeinweisungen um 90 % und die Arztbesuche um 93 % vermindert werden konnten. Neben der Studie mit der Debeka bestehen auch vergleichbare Studien mit gesetzlichen Krankenkassen.

Da auf Grund der vorliegenden Daten von einer erheblichen Senkung der Kosten durch die telemedizinische Überwachung ausgegangen werden kann, bestehen derzeit keine Bedenken, entsprechende Aufwendungen als beihilfefähig anzuerkennen.

Es wird gebeten, entsprechend zu verfahren.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 1. Februar 2006
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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