Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Erlass Nr. 03/2006
Ausländerrecht; Übermittlung von statistischen Angaben und sonstigen Informationen
Information Nr. 166/2003 vom 8. Dezember 2003

Historische Fassung

Im Zuge einer Deregulierung im ausländerrechtlichen Aufgabenbereich ergehen folgende Festlegungen mit sofortiger Wirkung:

1. Folgende Erlasse und Abfragen werden ersatzlos aufgehoben:

  1. Erlass Nr. 160/2001 vom 17. Dezember 2001 (Bleiberechtsregelung für abgelehnte Spätaussiedlerbewerber auf der Grundlage des § 32 AuslG). Damit entfällt auch die Pflicht zur monatlichen Datenübermittlung.
  2. Abfrage Nr. 34/2003 vom 26. Februar 2003 (Anzahl der Ausländer und Asylbewerber mit ausgewählter Staatsangehörigkeit).

2. Folgende Erlasse und Abfragen werden wie folgt geändert:

  1. Die Erlasse zu Kosovo Nr. 10-1/2002 (alt: 155/2000 vom 18. Dezember 2000), Nr. 10-2/2002 (alt: 41/2001 vom 04. April 2001), Nr. 10-3/2002 (alt: 71/2001 vom 19. Juni 2001), Nr. 10-4/2002 (alt: 52/2002 vom 19. März 2002) und Nr. 10-5/2002 (alt: 96/2002 vom 19. Juni 2002) wurden mit Erlass Nr. 02/2006 vom 18. Januar 2006 aufgehoben. Statistische Angaben zu Duldungen und Rückführungen von Minderheiten aus dem Kosovo sind entsprechend der Abfrage Nr. 13/2006 weiterhin monatlich an die ZAB zu melden.
  2. Die Abfrage Nr. 84/2003 vom 5. Juni 2003 (Rückführung staatenloser Personen ehemals rumänischer Staatsangehörigkeit nach Rumänien) wird mit der Maßgabe fortgeführt, dass die Daten zum 31. März eines jeden Jahres an die ZAB zu übermitteln sind.

3. Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass die Übermittlung folgender statistischer Angaben weiterhin an die ZAB vorzunehmen sind:

  1. Rückführung und Bleiberechtsregelung für Afghanistan (Erlass Nr. 08/2005),
  2. Abschiebungen und Zurückschiebungen von Ausländern (keine Asylbewerber) sowie Abschiebungen von rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbern und Asylbewerbern, die ihren Asylantrag zurückgenommen haben (Erlass Nr. 141/99),
  3. Rückführung nach Serbien und Montenegro (ohne Kosovo)
    (Erlass/Information Nr. 212/2002 i. V. m. Information Nr. 80a/2003).

4. Die Lageberichte des Auswärtigen Amtes (VS-NfD) werden künftig nur noch per E-Mail in der Form von fortlaufend nummerierten Informationen durch die ZAB übermittelt.

5. Die Informationen des BMI zu Pässen und Passersatzpapieren werden den Landkreisen, kreisfreien Städten und Großen kreisangehörigen Städten in der Form von fortlaufend nummerierten Informationen durch die ZAB übersandt.

Im Auftrag

Keinath

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