Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 26/05 (RS 26/05)

Historische Fassung

Termine und Fristen für Prüfungen im Jahre 2007 im zweiten Bildungsweg § 29 Abs. 1 Satz 2 der ZBW-Verordnung

1 Termine und Fristen für die Abiturprüfung im Jahre 2007 im zweiten Bildungsweg

1.1 Für die Abiturprüfung im Jahre 2007 im zweiten Bildungsweg gelten die in der Anlage beigefügten Termine und Fristen.

1.2 Der Plan für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach wird zwei Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes durch öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht. Die Pläne für die Durchführung der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach und für die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach werden zwei Unterrichtstage vor dem Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes durch öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht.

1.3 Zwischen zwei schriftlichen Abiturprüfungen soll ein Prüfling mindestens einen Tag Pause haben. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach finden für einen Prüfling an einem Tage statt, sofern der Prüfling nicht Prüfungen an verschiedenen Tagen wünscht und dies möglich ist.

2 Prüfungen zum Erwerb der Fachoberschulreife im zweiten Bildungsweg

2.1 Vier Wochen vor dem letzten Unterrichtstag des Schuljahres erhalten die Studierenden der Jahrgangsstufe 10 eine schriftliche Mitteilung über die abschließende Bewertung der Leistungen. Innerhalb von zwei Unterrichtstagen können Studierende, die die Bedingungen für eine Befreiung von der Prüfung gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 ZBW-Verordnung nicht erfüllt haben, schriftlich bei der Leitung der Ein-richtung die Abhaltung einer Prüfung beantragen.

2.2 Innerhalb von drei Schultagen legt die Einrichtung dem staatlichen Schulamt den Zeitplan zur Genehmigung vor. Das staatliche Schulamt entscheidet über eine Genehmigung innerhalb einer Woche. Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen zum Erwerb der Fachoberschulreife finden in den letzten zwei Wochen vor dem letzten Unterrichtstag des Schuljahres statt.

3 Nachprüfungen

Nachprüfungen gemäß § 19 Abs. 6 ZBW-Verordnung (Berufsbildungsreife, erweiterte Berufsbildungsreife und Fachoberschulreife) finden in den ersten zehn Unterrichtstagen des folgenden Schuljahres statt.

4 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2006 in Kraft und am 31. August 2007 außer Kraft.

Anlage

Termine und Fristen für die Abiturprüfung im Jahre 2007 im zweiten Bildungsweg

VorgangBezug zur ZBWVTermin/Frist
Unterrichtsbeginn21.08.2006
Wahl des dritten und vierten Abiturprüfungsfaches§ 24 Abs. 4 Satz 2spätestens am 08.09.2006
Mitteilung der gewählten schriftlichen Abitur-prüfungsfächer an das staatliche Schulamtspätestens am 15.09.2006
Bildung des Prüfungsausschusses§ 31spätestens am 29.09.2006
Vorlage des schulischen Zeitplanes für die Abiturprüfung (Entwurf) beim staatlichen Schulamt§ 29 Abs. 1spätestens am 20.10.2006
Vorlage der Aufgabenvorschläge für die schriftliche Abiturprüfung beim staatlichen Schulamt§ 35 Abs. 5spätestens am 16.02.2007
Festlegung der Bewertungen für das vierte Semesterfrühestens am 25.04.2007
Zulassung zur Abiturprüfung§ 30frühestens am 25.04.2007,
spätestens am 27.04.2007
Unterrichtsende für das vierte Semester27.04.2007
schriftliche Abiturprüfungen§ 36frühestens am 02.05.2007,
spätestens am 14.05.2007
mündliche Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach§ 38 Abs. 1frühestens am 29.5.2007,
spätestens am 01.06.2007
Feststellung des vorläufigen Prüfungsergebnisses; Festlegung zusätzlicher mündlicher Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach§ 38 Abs. 2
§ 38 Abs. 3
frühestens am letzten Tag der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach,
spätestens am 08.06.2007
Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse in den schriftlichen Prüfungen und in den mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach; Be-kanntgabe der festgelegten zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfachfrühestens am letzten Tag der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach,
spätestens am 08.06.2007
Wahl zusätzlicher mündlicher Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch den Prüfling (*); Wahl der Reihenfolge der zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch den Prüfling (*)§ 38 Abs. 4
§ 38 Abs. 5
frühestens nach Bekanntgabe der Prü-fungsergebnisse im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach und der festgelegten zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach,
spätestens am 08.06.2007
zusätzliche mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach§ 38 Abs. 3 und 5frühestens am 18.06.2007,
spätestens am 22.06.2007
Ausgabe der Abiturzeugnissespätestens am 30.06.2007

(*) Termine mit einem Sternchen-Symbol müssen im schulischen Zeitplan mit einer Uhrzeitangabe versehen sein

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Außer Kraft getreten am 31. August 2007 durch Zeitablauf vom 19. Dezember 2005 Abl. MBJS/05, [Nr. 13], S. 454
Ursprüngliche Fassung vom 19. Dezember 2005 Abl. MBJS/05, [Nr. 13], S. 454

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