Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Heilkurorteverzeichnis Inland (Anhang 2 zu § 8 Abs. 6 BhV)

Historische Fassung

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg teilte mit, dass die Gemeinde Burg eine staatliche Anerkennung als „Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb“ nach dem Brandenburgischen Kurortegesetz erhalten hat.

Das Heilkurorteverzeichnis Inland (Anhang 2 zu § 8 Abs. 6 BhV) wird bei nächster Gelegenheit entsprechend ergänzt werden.

Um sofortige Beachtung wird gebeten.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 16. Dezember 2005
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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