Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Bewertung von Tierbeständen (§ 51 BewG)
Bewertung der Produktion von Nutzinsekten

Historische Fassung

Die Produktion von Nutzinsekten ist bewertungsrechtlich als sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung anzusehen (§ 62 BewG). Die Bewertung erfolgt nach § 125 Abs. 7 BewG unmittelbar mit dem Ersatzvergleichswert. Dieser beträgt 20 v. H. der nachhaltigen Jahreseinnahmen aus der Nutzinsektenproduktion. Wegen der Berechnung verweise ich auf Hauptabschnitt H, Tz. 7.30-7.32 der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 11. Dezember 1990 (BStBl I 1990, S. 833).

Die Berechnung erfolgt auf dem Vordruck Grundsteuermessbescheid für Land- und Forstwirtschaft, Nr. 820/4 (04.91) OFD CB St 14.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 12. Juli 1995

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