Historische Fassung Steuerliche Behandlung der Vertretungsdienste für hauptberufliche Organisten der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg
Historische Fassung
Im Rahmen der Lohnsteueraußenprüfung im Bereich der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg ist im Land Berlin festgestellt worden, dass hauptberuflich in einer Kirchengemeinde angestellte Organisten, die aushilfsweise in anderen Kirchengemeinden spielen, für diese Vertretungen und aufgrund der dafür erhaltenen "Honorare" zunehmend als selbständig Tätige behandelt werden.
Ich bitte die Auffassung zu vertreten, dass die Organisten auch im Rahmen der Vertretungsdienste Arbeitnehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 LStDV sind.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 12. Juli 1995 | ||
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