Historische Fassung
Zahlungen des Landesumweltamtes Brandenburg für "Vertragsnaturschutz"
(Kurzinformation 01/97)
Historische Fassung
Auf der Grundlage des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes können Eigentümer, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte von Grundflächen für deren Pflege und/oder Nutzungseinschränkung Entgelte erhalten. Die Gewährung von Entgelten im Rahmen des Vertragsnaturschutzes erfolgt aufgrund freiwilliger vertraglicher Vereinbarungen für die Durchführung bestimmter Pflegemaßnahmen und/oder Nutzungseinschränkungen der betroffenen Grundflächen (bestimmte Formen der Düngung und des Pflanzenschutzes, Anwendung schonender Produktionsverfahren).
Zu welcher Einkunftsart die Einnahmen gehören, ist nach Lage des Einzelfalls zu prüfen (ggf. auch § 22 Nr. 3 EStG). Allein durch den Erhalt vorgenannter Zahlungen wird kein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb oder Gewerbebetrieb begründet.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 3. Januar 1997 | ||
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