Historische Fassung Eintragung der Kirchensteuer-Merkmale des Ehegatten auf der Lohnsteuerkarte
Historische Fassung
Nach einem Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind aus Datenschutzgründen ab 1995 die Kirchensteuer-Merkmale des Ehegatten, für den die Lohnsteuerkarte nicht ausgestellt ist, bei konfessionsgleichen und bei glaubensverschiedenen Eheleuten nicht mehr im Feld "Kirchensteuerabzug" der Lohnsteuerkarte einzutragen. Bei konfessionsverschiedenen Eheleuten verbleibt es bei der bisherigen Eintragung.
| Beispiele: | bisher: | künftig: |
| Kirchensteuerabzug Arbeitnehmer / Ehegatte | Kirchensteuerabzug | |
| "ev/rk" | "ev rk" | |
| "ev/v" | "ev " | |
| "rk /--" | "rk / " | |
| "-- /--" | "-- / " |
Die Druckprogramme sind entsprechend zu ändern. Die Druckposition des Kirchensteuer-Merkmals auf der Lohnsteuerkarte bleibt unverändert.
Zusatz für die Finanzämter:
Die Mehrabdrucke für die Einwohnermeldeämter sind diesen bereits mit gesonderter Post zugegangen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 19. April 1994 | ||
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen