Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Eintragung der Kirchensteuer-Merkmale des Ehegatten auf der Lohnsteuerkarte

Historische Fassung

Nach einem Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind aus Datenschutzgründen ab 1995 die Kirchensteuer-Merkmale des Ehegatten, für den die Lohnsteuerkarte nicht ausgestellt ist, bei konfessionsgleichen und bei glaubensverschiedenen Eheleuten nicht mehr im Feld "Kirchensteuerabzug" der Lohnsteuerkarte einzutragen. Bei konfessionsverschiedenen Eheleuten verbleibt es bei der bisherigen Eintragung.

Beispiele:bisher:künftig:
Kirchensteuerabzug
Arbeitnehmer / Ehegatte
Kirchensteuerabzug
"ev/rk""ev rk"
"ev/v""ev "
"rk /--""rk / "
"-- /--""-- / "

Die Druckprogramme sind entsprechend zu ändern. Die Druckposition des Kirchensteuer-Merkmals auf der Lohnsteuerkarte bleibt unverändert.

Zusatz für die Finanzämter:

Die Mehrabdrucke für die Einwohnermeldeämter sind diesen bereits mit gesonderter Post zugegangen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 19. April 1994

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