Landesregierung Brandenburg

Ermittlung der Anschaffungskosten von Anteilen an Kapitalgesellschaften in den neuen Bundesländern und im Ostteil Berlins bei wesentlichen Beteiligungen i. S. d. § 17 Einkommensteuergesetz (EStG)

Aktuelle Fassung

Es ist gefragt worden, ob bei der Ermittlung der Anschaffungskosten von Anteilen an Kapitalgesellschaften in den neuen Bundesländern und im Ostteil Berlins bei wesentlichen Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG die Sonderrücklagen nach § 27 Abs. 2 Satz 3 DMBilG bzw. § 17 Abs. 4 DMBilG als Bestandteil des maßgeblichen Eigenkapitals anzusehen und daher bei der Ermittlung der Anschaffungskosten anzusetzen sind.

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist folgende Auffassung zu vertreten:

Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten für eine wesentliche Beteiligung i. S. d. § 17 EStG ist sowohl die Sonderrücklage nach § 27 Abs. 2 Satz 3 DMBilG als auch die Sonderrücklage nach § 17 Abs. 4 DMBilG als Bestandteil des maßgeblichen Eigenkapitals anzusehen und daher bei der Ermittlung der Anschaffungskosten anzusetzen.

Hinweis:

Vgl. hierzu auch Verfügung der OFD Cottbus 09.02.1995, S 2244 - 6 - St 111 B.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 19. April 2000

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