Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Anerkennung einer Lebensversicherung mit Leistungen für den Fall der Erwerbsunfähigkeit als steuerlich begünstigte Versicherung i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Einkommensteuergesetz (EStG)

Historische Fassung

Nach H 88 (Lebensversicherungen) EStH 1998 gehören Berufsunfähigkeitsversicherungen zu den Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG. Dies gilt auch für Erwerbsunfähigkeitsversicherungen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 31. Januar 2000
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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