Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten

Historische Fassung

Zur Frage, ob Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen, die nicht auf der Grundlage eines entsprechenden Gebots nach § 177 BauGB, sondern auf eigene Initiative des Grundstückseigentümers durchgeführt werden, zur Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 7 h EStG berechtigen, bitte ich folgende Auffassung zu vertreten:

Begünstigte Maßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen liegen grundsätzlich auch dann vor, wenn sie auf einer konkreten vertraglichen Vereinbarung zwischen Eigentümer und Gemeinde beruhen. Auf freiwilliger Grundlage vorgenommene Baumaßnahmen werden demgegenüber vom Begünstigungstatbestand des § 7 h EStG nicht erfasst. Damit sind im Ergebnis nur Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen bescheinigungsfähig, die nach vorheriger Abstimmung mit den Kommunen und in Erfüllung einer substantiierten Verpflichtung durchgeführt werden. Hieran fehlt es, soweit dem Grundstückseigentümer das Modernisierungs- bzw. Instandsetzungsgebot nachträglich erteilt wird.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 6. Juni 1994

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