Historische Fassung Einkommensteuerliche Behandlung von Gewerkschaftsbeiträgen bei Renteneinkünften (Kurzinformation 18/93)
Historische Fassung
Gewerkschaftsbeiträge der Empfänger von Sozialversicherungsrenten dienen in der Regel zum überwiegenden Teil der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Rentenbezüge und können daher in vollem Umfang als Werbungskosten bei der Ermittlung der Renteneinkünfte abgezogen werden.
Die Leistungen der Gewerkschaften, die nicht der Erhaltung der Renteneinkünfte dienen (Versicherungsschutz/Gewerkschaftszeitung), haben nur eine untergeordnete Bedeutung.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 28. September 1993 | ||
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