Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Berücksichtigung der maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze bei der Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG)
Ermittlung des Kürzungsbetrags bei zusammenveranlagten Ehegatten

Historische Fassung

Der Bundesfinanzhof hat mit den Urteilen vom 12. Oktober 1994 - X R 260/93 - (BStBl II 1995, 119) und - X R 166/93 - entschieden, dass bei zusammenveranlagten Ehegatten, die beide nichtselbständig tätig sind, der Kürzungsbetrag des zusätzlichen Vorwegabzugs für Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG getrennt in der Weise zu ermitteln ist, dass die für jeden Ehegatten maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze anzusetzen ist.

Der BFH hat somit die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zur Berechnung des Vorwegabzugs bestätigt.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 16. Februar 1995
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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