Historische Fassung
Berücksichtigung der maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze bei der Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG)
Ermittlung des Kürzungsbetrags bei zusammenveranlagten Ehegatten
Historische Fassung
Der Bundesfinanzhof hat mit den Urteilen vom 12. Oktober 1994 - X R 260/93 - (BStBl II 1995, 119) und - X R 166/93 - entschieden, dass bei zusammenveranlagten Ehegatten, die beide nichtselbständig tätig sind, der Kürzungsbetrag des zusätzlichen Vorwegabzugs für Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG getrennt in der Weise zu ermitteln ist, dass die für jeden Ehegatten maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze anzusetzen ist.
Der BFH hat somit die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zur Berechnung des Vorwegabzugs bestätigt.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 16. Februar 1995 | ||
| Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 | ABl./09, [Nr. 41], S. 2047 | |
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