Landesregierung Brandenburg

Ausgleichsgeld nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) (4/6)

Aktuelle Fassung

OFD Cottbus, Kurzinformation Ertragsteuern vom 09.11.2000 Ausgabe 47/00

Mit Verfügung vom 24. März 1999 S 2121 - 9 - St 114 wurde mitgeteilt, dass für die nach § 15 FELEG erfolgten Beitragszahlungen des Bundes (Sozialversicherungsbeiträge) keine Steuerbefreiungsvorschrift im EStG besteht und diese somit als Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis zu versteuern sind (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

Unter dem Aktenzeichen 5 K 2192/00 ist ein Klageverfahren beim Finanzgericht des Landes Brandenburg bezüglich der Versteuerung der vom Bund übernommenen Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung) anhängig geworden. Der Kläger ist der Auffassung, dass die vorgenannten Bundesanteile unter die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 62 zu subsumieren sind.

Sofern zur gleichen Rechtsfrage weitere Rechtsbehelfsverfahren eingelegt werden/worden sind, können diese nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO mit Zustimmung des Rechtsbehelfsführers zum Ruhen gebracht werden. Aussetzung der Vollziehung ist nicht zu gewähren.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 9. November 2000

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