Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Wohnungbauprämiengesetzy
Anwendung des § 5 der Kleinbetragsverordnung

Historische Fassung

Ich bin gefragt worden, ob § 5 der Kleinbetragsverordnung auch auf festgesetzte und noch nicht ausgezahlte Wohnungsbauprämien Anwendung findet.

Hierzu bitte ich folgende Auffassung zu vertreten:

§ 5 der Kleinbetragsverordnung ist nur auf bereits ausgezahlte Prämien anzuwenden und gilt nicht in den Fällen, in denen bisher lediglich eine Prämienfestsetzung erfolgt ist.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 19. Dezember 1994

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