Historische Fassung Rundschreiben 16/05 (RS 16/05)
Historische Fassung
Organisation der Arbeit in den Schulen; Beteiligung der Konferenz der Lehrkräfte
Mit der Mitteilung 43/05 habe ich Ihnen die allgemeinen Rechtsgrundlagen zur Arbeitszeit von Lehrkräften sowie die Rechtslage zur Anordnung von Anwesenheitszeiten für Lehrkräfte unter Bezug auf das Direktions- und Weisungsrecht der Schulleiterinnen und Schulleiter beschrieben.
Trotz der beschriebenen Rechtslage sollten feste Anwesenheitszeiten in den Schulen nur im Einvernehmen mit den Lehrkräften eingeführt werden.
Aus diesem Grund lege ich fest, dass feste Anwesenheitszeiten an einer Schule nur eingeführt werden sollen, wenn die Konferenz der Lehrkräfte dem zustimmt.
Darüber hinaus bestimmt die Konferenz der Lehrkräfte über die Grundsätze von festen Anwesenheitszeiten. Bei verlässlichen Halbtagsschulen und Schulen mit Ganztagsangebot muss der Beschluss deren Organisationsform berücksichtigen.
Diese Regelung gilt ab dem Schuljahr 2005/2006 für die nächsten drei Jahre.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 25. Juli 2005 | Abl. MBJS/05, [Nr. 9], S. 346 | |
| Außer Kraft getreten am 1. Januar 2011 durch Rundschreiben vom 5. April 2011 | Abl. MBJS/11, [Nr. 3], S. 122 | |
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen