Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Mahnung und Vollstreckung
Arten der Hauptforderung

Historische Fassung

Mein Schreiben vom 27.02.1997; Az.: 28-H 2305-15/97
Mein Schreiben vom 14.11.1997; Az.: 28-H 2305-15/97
Mein Schreiben vom 17.06.1998; Az.: 28-H 2090-01/98

Anlage

Nach Prüfung der geltenden Arten der Hauptforderung zwecks der Mahnung und Vollstreckung im Verfahrens Profiskal übersende ich Ihnen eine aktualisierte Übersicht.

Die Stammdaten in Profiskal werden zentral im LDS mit der Umstellung auf die neue Version im Oktober 2005 aktualisiert. Annahmeanordnungen, die mit laut der Übersicht nicht mehr gültigen Art der Hauptforderung erfasst wurden, bleiben hiervon unberührt und laufen mit dem derzeitigen Status aus.

Ich bitte die Übersicht zeitnah zu verwenden und Ihren nachgeordneten Bereich darüber zu informieren. Ab dem 01. November 2005 treten die im Bezug genannten Erlasse außer Kraft.

Anlage

Arten der Hauptforderung (Stand: September 2005)

ORÖffentlich - rechtliche Forderungen
GBÖffentlich - rechtliche Forderung entsprechend VV Nr. 6.2 zu § 59 LHO
OBForderungen gegenüber österreichischen Bürgern
Merkmale:Hier erfolgt die Mahnung und Vollstreckung auf Grund des bestehenden Abkommens zwischen den Ländern.
JPForderungen gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Gemeinden, Gemeindeverbände, Stiftungen, Anstalten)
BBForderungen gegenüber Bundesbehörden
LBForderungen gegenüber Landesbehörden
ZGZwangsgeld
Merkmale:Entsprechend § 20 Verwaltungsvollstreckungsgesetz ist bei nicht fristgemäßer Zahlung sofort zu vollstrecken
R2Forderungen mit vereinbarter Ratenzahlung bei öffentlich rechtlichen Forderungen
Merkmale:Entsprechend Nr. 1.3 VV zu § 59 LHO Restforderung wird sofort fällig, wenn zwei Raten nicht bezahlt wurden
SGSozialgerichtsbarkeit
Merkmale:Gebühren von Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts für Streitsachen.Grundlage ist die Justizbeitreibungsordnung.
PRPrivatrechtliche Forderungen
Merkmale:Die überfälligen Forderungen werden einmal gemahnt. Bei Nichtbezahlung wird die Dienststelle informiert, um einen vollstreckbaren Titel bei Gericht zu erwirken.
Gilt auch für juristische Personen wenn privatrechtliche Forderungen vorliegen.

Diese Arten der Hauptforderung sind ab sofort verbindlich.

Eventuell notwendige Ergänzungen sind mit dem MdF (Kassenreferat) abzustimmen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 14. September 2005
aufgehoben durch Erlass vom 14. November 2022

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen