Historische Fassung
Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Benutzung privater Kraftfahrzeuge gem. § 6 Abs. 1 Nr. 9 BhV
Historische Fassung
Nach der Verkündung des Gesetzes zur Reform des Bundesreisekostengesetzes am 31. Mai 2005 (BGBl. I S. 1418) tritt am 1. September 2005 das neue Bundesreisekostengesetz (BRKG) in Kraft. Daraus ergibt sich auch eine Änderung der Anwendung der Beihilfevorschriften des Bundes.
Der bisher im § 6 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 BhV genannte Bezug auf das bisher gültige Bundesreisekostengesetz (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BRKG) ändert sich ab 1. September 2005 in § 5 Abs. 1 Satz 2 BRKG.
Um Anwendung des neuen Bundesreisekostengesetzes wird gebeten. Die Beihilfevorschriften werden zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend geändert.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 16. September 2005 | ||
| Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 | ABl./09, [Nr. 41], S. 2047 | |
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