Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Benutzung privater Kraftfahrzeuge gem. § 6 Abs. 1 Nr. 9 BhV

Historische Fassung

Nach der Verkündung des Gesetzes zur Reform des Bundesreisekostengesetzes am 31. Mai 2005 (BGBl. I S. 1418) tritt am 1. September 2005 das neue Bundesreisekostengesetz (BRKG) in Kraft. Daraus ergibt sich auch eine Änderung der Anwendung der Beihilfevorschriften des Bundes.

Der bisher im § 6 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 BhV genannte Bezug auf das bisher gültige Bundesreisekostengesetz (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BRKG) ändert sich ab 1. September 2005 in § 5 Abs. 1 Satz 2 BRKG.

Um Anwendung des neuen Bundesreisekostengesetzes wird gebeten. Die Beihilfevorschriften werden zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend geändert.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 16. September 2005
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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