Historische Fassung Rundschreiben 15/05 (RS 15/05)
Historische Fassung
Umgang mit der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ab 1. August 2005
1. Für den Umgang mit der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung gelten mit Beginn des Schuljahrs 2005/06 - also ab dem 1. August 2005 - die folgenden Bestimmungen:
- Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ist die verbindliche Grundlage des Rechtschreibunterrichts an allen Schulen. Der aktuelle Stand des Regelwerks und des Wörterverzeichnisses ist im Internet (auf der Homepage des Instituts für deutsche Sprache, www.ids-mannheim.de, unter “Service-Einrichtungen“) und im Buchhandel zugänglich.
- Für die in den Teilen A (Laut-Buchstaben-Zuordnungen), C (Schreibung mit Bindestrich) und D (Groß- und Kleinschreibung) enthaltenen Regeln und dadurch festgelegten Schreibweisen endet am 31. Juli 2005 die Übergangszeit. Davon abweichende Schreibweisen werden ab dem 1. August 2005 als Fehler markiert und bewertet.
- Für die in den Teilen B (Getrennt- und Zusammenschreibung), E (Zeichensetzung) und F (Worttrennung am Zeilenende) enthaltenen Regeln und festgelegten Schreibweisen wird die Übergangszeit bis zu einer abschließenden Regelung verlängert; das heißt, vor 1996 geltende Schreibweisen werden bis auf Weiteres nicht als falsch markiert und bewertet. Das gilt auch für den Überschneidungsbereich von Getrennt- und Zusammenschreibung und Groß- und Kleinschreibung.
- In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach den Erklärungen des Verlags den aktuellen Stand der Regelung vollständig enthalten.
- Die in der Anlage veröffentlichte Zusammenfassung der wichtigsten Vorschläge des vierten Berichts der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung sind bis auf Weiteres anzuwenden.
2. In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten
Dieses Rundschreiben tritt mit Wirkung vom 1. August 2005 in Kraft und am 31. Juli 2007 außer Kraft.
Gleichzeitig tritt das Rundschreiben 30/04 vom 13. Dezember 2004 (ABl. MBJS S. 614) außer Kraft.
Anlage zum Rundschreiben 15/05
Zusammenfassung der wichtigsten Vorschläge des vierten Berichts der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung
a) Laut-Buchstaben-Zuordnung
Die Kommission sieht keine weiteren Neuschreibungen vor, sie wendet sich damit gegen Erwägungen in Analogie zu Tipp und Stopp auch die Schreibweise von *Topp zuzulassen. Sie schlägt auch nicht die Aufgabe oder Rücknahme neu zugelassener Schreibweisen (wie Ass, nummerieren, überschwänglich etc.) vor. Als Änderung ist vorgesehen bei der Fremdwortschreibung auf die Benennung von Haupt- und Nebenvarianten zu verzichten. Das ist sachgemäß, weil damit die weitere Entwicklung offen gelassen wird.
b) Getrennt- und Zusammenschreibung
An Teilen dieses Bereichs der Neuregelung hatte sich heftige Kritik entzündet. Die Kommission will mit Regeländerungen, -präzisierungen und Einzelfalländerungen auf die geäußerte Kritik reagieren. Dabei geht es einmal darum, an der Grundentscheidung für die Orientierung am grammatischen Aspekt festzuhalten, aber dort, wo die entsprechenden formalen Proben nicht eindeutig genug sind, mit zusätzlichen Erläuterungen Klarheit zu schaffen. Da nicht alle Fälle eindeutig entscheidbar sind, weil sich Argumente für verschiedene Schreibweisen finden lassen, soll größere Freiheit für die Schreibenden geschaffen und in diesen Fällen sowohl Getrennt- als auch Zusammenschreibung zugelassen werden:
b1) Die Liste von Partikeln, die mit Verben trennbare Zusammensetzungen bilden können, wird um einige wenige bisher fehlende Partikel ergänzt (§ 34 (1)). Der Charakter der geschlossenen Liste (abschließende Aufzählung) bleibt erhalten. Betroffen sind dahinter, darauf/drauf, darauflos/drauflos, darin/drin, darüber/drüber, darum/drum, darunter/drunter, davor, draus, hinter, hinterdrein, nebenher, vornüber. Nur in diesen Fällen kommt es im Vergleich zum jetzigen Stand zu abweichenden Schreibweisen; jedoch ist deren Anzahl sehr gering, zumal in einigen Wörterbüchern bisher schon eine Reihe solcher Zusammensetzungen in Zusammenschreibung verzeichnet ist.
b2) Durch eine präzisere Formulierung von § 34 E 1 wird erreicht, dass besser unterschieden werden kann, wann solche Partikel als freies Adverbial mit Verben auftreten. Als Beispiel mag zusammen spielen (Halma) versus zusammenspielen (da haben verschiedene Faktoren zusammengespielt) dienen. Als Entscheidungshilfe wird eingefügt, dass im ersten Fall ein anderes Wort zwischen die beiden Bestandteile gerückt werden kann (wir wollen zusammen Halma spielen).
b3) Für den Fall Leid tun wird die neue zusätzliche Variante leidtun (wie teilnehmen, kundtun) eingeführt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich eine eindeutige Entscheidung für adjektivischen und substantivischen Gebrauch nicht treffen lässt.
b4) Die besonders häufig kritisierte Regelung zur Getrenntschreibung von Verbindungen mit Partizipien wird in folgender Hinsicht geändert:
- Wenn die gesamte Verbindung komparierbar ist (Beispiel zeitsparend/zeitsparender), ist Getrennt- und Zusammenschreibung zulässig (das kann aus der bisherigen Regelung schon abgeleitet werden, das Wörterverzeichnis enthält auch entsprechende Einträge wie gewinnbringend, wird aber jetzt explizit formuliert).
- Ebenso wird in Fällen wie allein stehend (auch zulässig alleinstehend) und Rat suchend (auch zulässig ratsuchend) u. a. verfahren, weil hier eine Univerbierung zu beobachten ist. Insbesondere in diesen Fällen werden frühere Zusammenschreibungen wieder zulässig. Die Kritik an der angeblichen “Wortvernichtung“ erledigt sich damit.
b5) Bei fremdsprachlichen Übernahmen von Adjektiv und Substantiv, die sich im Deutschen wie Zusammensetzungen verhalten, ist Zusammenschreibung oder in Analogie zur Herkunftssprache Getrenntschreibung möglich (Bluejeans/Blue Jeans).
Im Übrigen bleibt die Erweiterungs- bzw. Steigerungsprobe bei der Verbindung von Adjektiven und Verben erhalten, ebenso bleibt es bei der generellen Getrenntschreibung von Adjektiven mit den Endungen -ig, -isch und -lich sowie bei der Getrenntschreibung aller Verbindungen mit dem Wort sein und von allen Verbindungen mit Wörtern, die auf -einander enden.
c) Schreibung mit Bindestrich
Die Regelungen zur Schreibung mit Bindestrich haben nur wenig Kritik hervorgerufen. Allerdings muss eine Bestimmung korrigiert werden. In Fällen wie der wissenschaftlich-technische Fortschritt (also bei gleichrangigen nebengeordneten Adjektiven) ist der Bindestrich nicht fakultativ, sondern obligatorisch. Bei Verbindungen von Ziffern mit -fach wird auch die Schreibung mit Bindestrich zugelassen (8fach, 8-fach). Bei substantivisch gebrauchten Zusammensetzungen (besonders mit Infinitiven) bestand eine Unklarheit, wann auf den Bindestrich verzichtet werden kann. Eine neue Formulierung soll dem begegnen; danach kann z. B. Inkrafttreten ohne Bindestrich geschrieben werden. Eine Änderung betrifft auch die Verwendung des Bindestrichs bei mehrteiligen Anglizismen.
d) Groß- und Kleinschreibung
In der Groß- und Kleinschreibung werden einige Änderungen vorgeschlagen, die eine konsequentere Anwendung des Prinzips der Großschreibung von Substantivierungen auf weitere Fälle, in denen formale Merkmale der Substantivierung festgestellt werden können, darstellen. Das betrifft Verbindungen von Präpositionen mit flektierten Adjektiven ohne vorangehenden Artikel (Fälle wie ohne Weiteres und vor Kurzem); hier soll auch die Großschreibung möglich sein. Das Gleiche gilt für unbestimmte Zahladjektive (die einen, die anderen, die meisten); wer den substantivischen Gebrauch unterstreichen will, kann großschreiben.
Bei den so genannten Nominationsstereotypen - festen Verbindungen von Adjektiven und Substantiven, die keine Eigennamen sind, aber terminologischen Status besitzen (Typus Gelbe Karte und Kleine Anfrage) - wurde kritisiert, dass bisher allein die Kleinschreibung galt. Hier wird durch eine Erläuterung hervorgehoben, dass im fachsprachlichen Gebrauch auch Großschreibung möglich ist.
e) Zeichensetzung und Silbentrennung
In beiden Fällen werden keine Änderungen vorgeschlagen.
(Dieser Text wurde von der Zwischenstaatlichen Kommission für die deutsche Rechtschreibung verfasst.)
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 21. Juli 2005 | Abl. MBJS/05, [Nr. 8], S. 290 | |
| Außer Kraft getreten am 1. August 2006 durch Rundschreiben vom 5. April 2006 | Abl. MBJS/06, [Nr. 5], S. 282 | |
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