Historische Fassung
Prüfung des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Cottbus (SRPA)
Prüfung der Personalausgaben für Angestellte und Arbeiter in ausgewählten Landesbauämtern/Sonderbauleitungen
Historische Fassung
Im Interesse eines einheitlichen Vorgehens im Personalbereich und vor dem Hintergrund der bereits in den Grundstücks- und Vermögensämtern gemachten Erfahrungen bei der Auswertung der durch das SPRA vorgelegten Prüfungsberichte lege ich - im Einvernehmen mit Referat 51 - nachfolgende Vorgehensweise fest:
- Bereits eingehende Entwürfe von Prüfberichten und Prüfberichte des SPRA sind in Kopie sowohl dem Personalreferat als auch dem Referat 51 vorzulegen.
- Nach Eingang der Entwürfe ist ohne Zeitverzug mit der Bearbeitung der Beanstandungen zu beginnen, d. h. die beanstandeten Tätigkeitsdarstellungen sind zu überarbeiten und zu bewerten. Darauf aufbauend ist die Stellungnahme für das SPRA zu fertigen und dem Personalreferat über Referat 51 zuzuleiten.
- Unabhängig von Pkt. 1. und 2. haben ferner die Tätigkeitsdarstellungen in allen Landesbauämtern/Sonderbauleitungen für die Bediensteten absolute Priorität, bei denen in naher Zukunft ein Bewährungsaufstieg ansteht. Diese sind umgehend zu überarbeiten und zu bewerten. Bewährungsaufstiege sind nur aufgrund „neuer“ Tätigkeitsdarstellungen/Bewertungen zu vollziehen. Sollte für die Bewährungsaufstiege die zur Verfügung stehende Zeit ausnahmsweise nicht ausreichen, ist der Bewährungsaufstieg gleichwohl nicht durchzuführen. Der betroffene Mitarbeiter ist über die Sach- und Rechtslage insbesondere über die Rückwirkung ausführlich - ggf. unter Hinzuziehung des PR - zu informieren.
Es sind auch umgehend für die Bediensteten neue Tätigkeitsdarstellungen zu erstellen und zu bewerten, deren Bewährungsaufstieg im Jahr 2002 auf der Grundlage bestehender Unterlagen bereits vollzogen wurden.
Das Personalreferat behält sich im Zusammenwirken mit Referat 51 Stichprobenkontrollen vor. - Ferner ist zu beachten, dass vor jeder internen Umsetzung, Versetzung oder Nachbesetzung eines Angestellten/Arbeiters eine neue Tätigkeitsdarstellung und Bewertung zu erstellen ist, um eine tarifgerechte Weiterbeschäftigung zu sichern bzw. Höhergruppierungen zu vermeiden.
- Sollten die Punkte 1. bis 3. abgearbeitet sein, werden Tätigkeitsdarstellungen und -bewertungen für die Dienstposten erstellt, deren Aufgabengebiet sich im Zuge der Zusammenlegung der Liegenschafts- und Bauverwaltung nicht verändern werden. Diese Dienstposten werden Ihnen zu gegebener Zeit benannt.
- Bis zum 02.09.2002 bitte ich um einen Bericht, in dem Sie mir die Anzahl der zu überarbeitenden Tätigkeitsdarstellungen - und bewertungen aus Pkt. 1. bis 3., die hierfür benötigte Zeit sowie die Abarbeitungsreihenfolge (Grobstruktur) mitteilen. Soweit Angestellte im vergleichbar höheren Dienst betroffen sind, bitte ich mir bis zum 19.08.2002 mitzuteilen, in welcher Reihenfolge und zu welchem Zeitpunkt mir die TD`s der jeweiligen Bediensteten vorgelegt werden.
Im Einvernehmen mit Referat 51 wird das Personalreferat nach dem Ende der Sommerpause eine Schulungsveranstaltung anbieten, in der Ihnen praktische Tipps und Hinweise für die Bewertungstätigkeit auf der Basis der ersten Erfahrungen im Ministerium und in den GVÄs gegeben werden. Diese Schulung soll Ihnen zugleich einen Erfahrungsaustausch mit anderen Kollegen ermöglichen. Die Einladung erfolgt in Kürze.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 1. Juli 2002 | ||
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