Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 8/05 (RS 8/05)

Historische Fassung

Zeiträume und Termine für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2005/2006

Anlage

1. Für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2005/2006 gelten die als Anlage beigefügten Zeiträume und Termine.

2. Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß § 28 Satz 3 der Sekundarstufe I-Verordnung vom 21. Januar 2005 gilt:

2.1 Unterrichtsausfall soll vermieden werden. Gegebenenfalls sind für Prüfungen Sonnabende in Betracht zu ziehen.

2.2 Zwischen zwei Prüfungen liegt für eine Schülerin oder einen Schüler in der Regel mindestens ein freier Tag.

2.3 Die Beantragung von freiwilligen Zusatzprüfungen erfolgt frühestens einen Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 43 Abs. 4 Sekundarstufe I-Verordnung.

2.4 Die freiwilligen Zusatzprüfungen dürfen frühestens am zweiten Tag nach der Beantragung der Prüfungen stattfinden.

3. Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2005 in Kraft und am 31. August 2006 außer Kraft.

Anlage

Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2005/2006
Zeiträume und Termine

Termin/ZeitraumVorgangBezug zur Sek I-V
bis 26. September 2005konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses§ 33
19. Mai 2006schriftliche Prüfung Deutsch§ 27 Abs. 1 Nr. 1
22. Mai 2006schriftliche Prüfung Mathematik§ 27 Abs. 1 Nr. 2
9. Juni 2006- letzter Unterrichtstag für die Jahrgangsstufe 10
- Bekanntgabe der Jahresnoten
- Bekanntgabe der Ergebnisse der Prüfungen in Deutsch und Mathematik
- Bekanntgabe der Abschlussnoten, in Gesamtschulen der Abschlussnoten und der Abschlusspunktzahlen, in Deutsch und Mathematik
§ 43 Abs. 3
12. Juni 2006 bis 30. Juni 2006Zeitraum für die
- mündlichen Prüfungen, einschließlich Gruppenprüfungen
- Beantragung von freiwilligen Zusatzprüfungen in Deutsch und Mathematik und in anderen Fächern
- freiwilligen Zusatzprüfungen
§ 27 Abs. 1 Nr. 3 und 4
§ 27 Abs. 2,
§ 43 Abs. 4
§ 27 Abs. 2
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Außer Kraft getreten am 31. August 2006 durch Zeitablauf vom 2. Mai 2005 Abl. MBJS/05, [Nr. 5], S. 153
Ursprüngliche Fassung vom 2. Mai 2005 Abl. MBJS/05, [Nr. 5], S. 153

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