Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 3/05 (RS 3/05)

Historische Fassung

Verbindliche curriculare Vorgaben für den Zusatzkurs mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich Fach "Mathematik" (Nr. des Plans 503001.05) zum Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen

1. Die verbindlichen curricularen Vorgaben für den Zusatzkurs mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich Fach "Mathematik" (Nr. des Plans 503001.05) zum Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen ergänzen die Unterrichtsvorgaben zur Erprobung "Mathematik" (Nr. des Plans 583001.99) für die Bildungsgänge der Fachoberschule und legen die verpflichtend zu bearbeitenden Inhalte und die verbindlichen Anforderungen fest. Sie sind Grundlage für den Unterricht.

2. Diese verbindlichen curricularen Vorgaben sind allen Lehrkräften sowie den Mitgliedern der Gremien der Schule zugänglich zu machen.

3. Diese verbindlichen curricularen Vorgaben sind unter

http:\\www.lisum.brandenburg.de/rahmenlehrpläne

abrufbar.

4. Soweit diese verbindlichen curricularen Vorgaben dauerhaft außer Kraft gesetzt werden, sind sie noch fünf Jahre aufzubewahren. Danach können sie formlos vernichtet werden.

5.1 Dieses Rundschreiben tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2005 in Kraft.

5.2 Es tritt am 2. Februar 2010 außer Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 4. April 2005 Abl. MBJS/05, [Nr. 4], S. 119
Außer Kraft getreten am 1. August 2005 durch Verwaltungsvorschrift vom 29. Juli 2005 Abl. MBJS/05, [Nr. 9], S. 306

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