Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Manipulation bei Leasinggesellschaften zur Erlangung von Investitionszulage

Historische Fassung

In mehreren Fällen im Bereich der OFD Cottbus wurde festgestellt, dass außerhalb des Fördergebietes ansässige Leasingfirmen im Fördergebiet neue, meist namensgleiche Gesellschaften zwecks Erlangung der Investitionszulage gegründet haben.

Diese Gesellschaften entfalten regelmäßig keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit.

Die von den Gesellschaften im Rahmen der Gründung angemieteten Büroräume dienen lediglich als Aktenlager und begründen somit keine selbständige Betriebsstätte.

Bei der hier beschriebenen Fallgestaltung handelt es sich um einen Gestaltungsmissbrauch i. S. d. § 42 AO, so dass die Erträge aus der Überlassung der Gegenstände bei den außerhalb des Fördergebietes ansässigen Leasinggesellschaften erwirtschaftet und diesen auch zugerechnet werden.

Bearbeitungshinweis:

Da gleichgelagerte Fälle im Hinblick auf den Subventionsbetrug besonders zu beachten sind, sind Anträge von Leasinggesellschaften zur Gewährung von Investitionszulagen vor Bearbeitung an die InvZ-Sonderprüfungsstelle zu melden und von dieser unter Beachtung der o. g. Fallgestaltung zu prüfen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 31. August 1994

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen