Historische Fassung
Runderlass in kommunalen Angelegenheiten des Ministeriums des Innern Nr. 13/2001
Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Gemeindehaushaltsverordnung, der Verwaltungsvorschriften zur Gemeindekassenverordnung sowie Verlängerung der Gültigkeit des Runderlasses 5/1999 vom 26. Mai 1999 (Runderlass Nr. 13/2001)
Historische Fassung
I.
Aufgehoben durch die Verwaltungsvorschriften zur Gemeindehaushaltsverordnung durch Runderlass des Ministers des Innern Nr. 8/2002 vom 28.06.2002
II.
Die Verwaltungsvorschriften zur Gemeindekassenverordnung, Runderlass des Ministers des Innern vom 23.6.1992 (Amtsblatt S. 632) werden aus Anlass der Euro-Einführung wie folgt geändert:
1. Nr. 3 der VV zu § 7 GemKVO, Satz 1 wird wie folgt gefasst:
"Euro-Beträge von 1000 EUR und mehr sind in Buchstaben zu wiederholen."
2. Nr. 1 der VV zu § 15 GemKVO, Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Bei Beträgen ab 100 Euro ist bei nichtmaschineller Quittung der Betrag in Buchstaben zu wiederholen."
3. In der Anlage 1 zu § 11 GemKVO sind die Angaben "... DM... Pf" durch die Angaben "... EUR... Cent" zu ersetzen.
4. In den Anlagen 2 und 3 zu § 13 GemKVO sowie in der Anlage 4 zu § 20 GemKVO ist jeweils das Wort "Bundesmünzen" durch das Wort "Euro-Münzen" und das Wort "Bundesbanknoten" durch das Wort "Euro-Banknoten" und die Angabe "DM" durch die Angabe "Euro" zu ersetzen.
III.
Ohne Bedeutung.
Die Landräte bitte ich, den Runderlass zu vervielfältigen und an die kreisangehörigen Gemeinden und Ämter weiterzuleiten.
Im Auftrag
gez. Hoffmann
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 30. November 2001 | ||
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