Historische Fassung Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen (vgl. Hinweis 7 zu § 9 Abs. 4 Beihilfevorschriften des Bundes)
Historische Fassung
Als Anlage wird die Information des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger zur Durchführung der Rentenversicherung der Pflegepersonen durch die Festsetzungsstellen für die Beihilfe bzw. die Dienstherren in der ab 1. Januar 2005 geltenden Fassung bekannt gegeben. Diese Information enthält auch eine aktuelle Übersicht der Rentenversicherungsträger.
Um Beachtung wird gebeten.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 4. Januar 2005 | ||
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