Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Nachweis einer chronischen Krankheit (Hinweis 4 zu § 12 Abs. 2 BhV)

Historische Fassung

Bei der jährlichen Beantragung nach § 12 Abs. 2 BhV zur Befreiung von Eigenbehalten und Abzugsbeträgen durch chronisch Kranke kann auf die jährliche Einreichung des Nachweises über das Fortbestehen der chronischen Krankheit verzichtet werden, wenn es keine Anzeichen für einen Wegfall der chronischen Erkrankung gibt.

Um Beachtung wird gebeten.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 8. Februar 2005
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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