Historische Fassung
Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Nachweis einer chronischen Krankheit (Hinweis 4 zu § 12 Abs. 2 BhV)
Historische Fassung
Bei der jährlichen Beantragung nach § 12 Abs. 2 BhV zur Befreiung von Eigenbehalten und Abzugsbeträgen durch chronisch Kranke kann auf die jährliche Einreichung des Nachweises über das Fortbestehen der chronischen Krankheit verzichtet werden, wenn es keine Anzeichen für einen Wegfall der chronischen Erkrankung gibt.
Um Beachtung wird gebeten.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 8. Februar 2005 | ||
| Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 | ABl./09, [Nr. 41], S. 2047 | |
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