Landesregierung Brandenburg

Brandschutz - Feuerwehr-Dienstvorschrift 8

Aktuelle Fassung

Bezug: Runderlass des MI über die Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschriften im Land Brandenburg vom 23.11.1992

Mit o. g. Runderlass habe ich auf der Grundlage des § 26 BSchG u. a. auch die Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 8 - Tauchen - eingeführt.

Diese FwDV wurde zwischenzeitlich überarbeitet und liegt in einer Neufassung 2002 vor. Die Feuerwehren im Land Brandenburg werden gebeten, nach dieser FwDV bei der Ausbildung, Übung und im Einsatz zu verfahren.

Ich bitte Sie, die Träger des Brandschutzes entsprechend zu informieren.

gez. Schmidt

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 17. Mai 2002

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