Historische Fassung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 1996
Kassentechnisches Verfahren bei der Ausfertigung von Umbuchungen
Historische Fassung
Ihrem Antrag, sich bei Umbuchungen zwischen zwei Titeln auf mehrere Kassenanordnungen beziehen zu können, stimme ich hiermit zu. Da die Änderungsanordnung für Umbuchungen nur den Bezug auf eine Kassenanordnung vorsieht, ist somit eine Anlage beizufügen, die alle Kassenanordnungen aufführt, auf die sich die Umbuchung bezieht. Die Anlage ist fest mit der Änderungsanordnung für Umbuchungen zu verbinden.
In der Regel werden Umbuchungen zur Bereinigung von Unstimmigkeiten - weniger für den von Ihnen beschriebenen Fall - genutzt.
Nach Nr. 26.5 VV zu § 70 LHO müssen die förmlichen Änderungsanordnungen für Umbuchungen die umzubuchenden Beträge enthalten. Auf den vorliegenden Sachverhalt bezogen sind darüber gesonderte Nachweisungen zu führen. Aus der Nachweisung muss erkennbar sein, welcher Teilbetrag einer Kassenanordnung mit welcher Umbuchungsanordnung auf welchen Titel umgebucht wurde.
Die Nachweisung sollte zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes in Form der oben genannten Anlage zur Änderungsanordnung für Umbuchungen geführt werden. Damit ist auf dieser Anlage zu jeder aufgeführten Bezugs-Kassenanordnung darüber hinaus der aus dieser Anordnung umzubuchende Betrag aufzutragen. Die Einzelbeträge sind aufzusummieren.
Gemäß Nr. 10.1 VV zu § 70 LHO muss aus der Begründung auf der Kassenanordnung Zweck und Anlass der Einzahlung oder Auszahlung - in ihrem Fall Umbuchung aus der zentralen Beschaffung - eindeutig erkennbar sein.
Ich bitte, Ihre nachgeordneten Behörden entsprechend zu informieren.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 12. Dezember 1996 | ||
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