Historische Fassung Automationsverfahren im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR-Verfahren Profiskal)
Historische Fassung
Im Jahre 1992 hat mein Haus für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen das Automationsverfahren Profiskal ausgewählt. Dabei handelt es sich um ein modernes integriertes Verfahren, das in der Lage ist, den Haushaltskreislauf in seiner Gesamtheit abzubilden.
Seitdem betreibt im Interesse von Einheitlichkeit und Sparsamkeit mein Haus unter Mitwirkung einer interministeriellen Arbeitsgruppe und mit Unterstützung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) die Entwicklung und landesweite Einführung dieses Verfahrens.
Mehrere Ressorts wenden bereits vollständig das Verfahren an, woraus sich umfassende Vorteile u. a. hinsichtlich zeitnaher Information, Minimierung von Fehlern, Rationalisierungseffekte ergeben.
Zudem beabsichtigt die Landeszentralbank Berlin-Brandenburg, ab Mitte 1997 über das HKR-Verfahren eine beleglose Datenführung für den Zahlungsverkehr durch das Land zu realisieren.
Aus vorgenannten Gründen und unter Hinweis auf Nr. 2.1 VV zu § 70 LHO (Formulartechnik) sowie § 79 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 LHO habe ich deshalb das HKR-Verfahren Profiskal als das gültige Bewirtschaftungs- und Kassenverfahren im Land bestimmt. Die landesweite Einführung des Verfahrens soll im wesentlichen bis zum 31.12.98 abgeschlossen werden.
Dienststellen, die bis zu diesem Zeitpunkt über keine Konzeption bzgl. der Einbindung in das HKR-Verfahren verfügen, bitte ich, ab diesem Zeitpunkt Datenerfassungsstellen einzurichten.
Im Hinblick darauf, dass eine schnelle Einführung des HKR-Verfahrens ein Beitrag zur Erhöhung der Effizienz in der Verwaltung ist, bitte ich Sie, die noch nicht in Profiskal bewirtschaftenden Behörden Ihres Zuständigkeitsbereiches bei dem landesweiten Vorhaben der Automatisierung des Haushalts- und Kassenwesens zu unterstützen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 19. Juni 1997 | ||
| Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung vom 1. Mai 2006 | ABl./06, [Nr. 21], S. 390 | |
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