Historische Fassung Rundschreiben 24/04 (RS 24/04)
Historische Fassung
Curriculare Grundlagen für die Gestaltung des Unterrichts im Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I
Anlagen:
- Themenfelder für die Gestaltung der Orientierungsphase
- Unterrichtsvorgaben für das Fach Berufs- und Rechtskunde
1. Curriculare Vorgaben
Für den Unterricht im Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I sind nachfolgende curriculare Vorgaben im Land Brandenburg anzuwenden:
1.1.1 Orientierungsphase
In der Orientierungsphase sind die in der Anlage 1 aufgeführten Themenfelder zu bearbeiten.
1.1.2 Berufsfeldübergreifender Unterricht
- Für das Unterrichtsfach Deutsch ist der Vorläufige Rahmenplan „Deutsch“ (Nr. des Plans 4277) zu verwenden.
- Für das Unterrichtsfach Mathematik ist der Rahmenlehrplan „Mathematik“ (Nr. des Plans 303001.02) zu verwenden.
- Für das Unterrichtsfach Wirtschafts- und Sozialkunde sind die Unterrichtsvorgaben „Wirtschafts- und Sozialkunde, Politische Bildung, Politische Bildung/Wirtschaftslehre“ (Nr. des Plans 502001.04) zu verwenden.
- Für das Unterrichtsfach Englisch sind die Unterrichtsvorgaben “Englisch für kaufmännische Berufe“ (Nr. des Plans 501021.03) bzw. „Englisch für gewerblich-technische Berufe“ (Nr. des Plans 501022.03) zu verwenden.
- Für das Unterrichtsfach Sport sind die Unterrichtsvorgaben „Sport in der beruflichen Bildung“ (Nr. des Plans 504001.97) zu verwenden.
1.1.3 Berufsbezogener Bereich
- Für das Unterrichtsfach Berufs- und Rechtskunde sind die in der Anlage 2 enthaltenen Unterrichtsvorgaben zu verwenden.
- Für die Gestaltung des Unterrichtsfaches Berufliche Lernfelder entwickeln die Oberstufenzentren auf der Grundlage der KMK-Rahmenlehrpläne bzw. der Ausbildungsrahmenpläne ausgewählter Berufe eigenständig Lernfelder entsprechend den räumlichen, sächlichen und personellen Bedingungen der Oberstufenzentren und der Zusammensetzung der jeweiligen Klassen.
1.2 Über die Ausgestaltung der curricularen Vorgaben zu den allgemeinen und fachlichen Zielen, didaktischen Grundsätzen, zur Unterrichtsorganisation, zur facherübergreifenden Vernetzung von Unterrichtszielen und -inhalten sowie zu Formen der Leistungsbewertung entscheidet die unterrichtende Lehrkraft im Rahmen der Beschlüsse der Konferenz der Lehrkräfte, der Fachkonferenz sowie der Klassen- oder Jahrgangskonferenz.
2. Zugänglichkeit und Aufbewahrung
2.1 Die curricularen Vorgaben sind allen Lehrkräften sowie Mitwirkungsgremien der Schule zugänglich zu machen.
2.2 Werden die curricularen Vorgaben durch andere curriculare Vorgaben außer Kraft gesetzt, so sind diese zwei Jahre aufzubewahren. Danach können sie formlos vernichtet werden.
3. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
3.1 Dieses Rundschreiben tritt mit Wirkung vom 1. August 2004 in Kraft.
3.2 Gleichzeitig tritt das Rundschreiben Nr. 21/03 vom 29. August 2003 (ABl. MBJS S. 299) außer Kraft.
Anlage 1
Themenfelder für die Gestaltung der Orientierungsphase des Bildungsganges der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I
Themenfelder:
1. Berufsausbildung
1.1 Berufsausbildung im Dualen System
- Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten
(BBiG, HwO, JASG, Berufsausbildungsbeihilfen, Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung)
1.2 Vollzeitschulische Berufsausbildung nach Landesrecht
(Assistentenberufe) und nach BBiG bzw. HwO (Kooperatives Modell)
- Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten
(KaufBFSV, BFSV, BBHwBFSV, BAföG, Schülerfahrtkosten)
2. Berufsbilder
Die Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht und vorrangig durch den Besuch von betrieblichen, außer- und überbetrieblichen Ausbildungsstätten mit verschiedenen Berufsbildern vertraut gemacht.
3. Bewerbung
- Bewerbungsschreiben
- Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsgespräche
4. Welcher Beruf ist für mich geeignet?
Schülerinnen und Schüler werden in diesem Themenfeld mit den Anforderungen für die Ausbildungsberufe, die im Rahmen des Kooperativen Modells in ihrer Region angeboten werden, vertraut gemacht. Bei der Vorstellung der Berufsbilder ist darauf zu achten, dass den Schülerinnen und Schülern bewusst wird, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine bestimmte Berufsausbildung erfolgreich zu absolvieren und somit Fehlbewerbungen zu verhindern.
5. Lernübungen
- Wie kommt die Information in den Kopf, wie bleibt sie drin?
- Praktische Tätigkeiten in der Werkstatt
- Umgang mit Lernhilfen
- Bewegungserziehung/Sportliche Aktivitäten
- Individuelles Lernen und Lernen im Team
6. Geld, Reisen und Kaufen
- Zahlungsmöglichkeiten
- Reiseländer, Währungen, Bedingungen, Besonderheiten
- Sparformen
7. Wirtschaft und Umwelt
- Wirtschaft als Motor der Entwicklung von Volkswirtschaften und Abbau von Erwerbslosigkeit
- Wirtschaftsentwicklung, Rationalisierung und Modernisierung, Arbeitsmarkt
- Umwelt als Faktor der Lebensqualität
- Wechselbeziehung zwischen Wirtschaft und Umwelt
- Chancen für eine ökologisch orientierte wirtschaftliche Entwicklung
8. Informations- und Kommunikationstechnologie
- Möglichkeiten, Chancen, Risiken
- Konsequenzen für Berufsausbildung und -ausübung als auch für den privaten Bereich
Anlage 2
Unterrichtsvorgaben für das Unterrichtsfach Berufs- und Rechtskunde im Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I
1. Ziele
1.1 Die Bearbeitung rechtskundlicher Themen hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern aus ausgewählten Rechtsgebieten, die ihre Interessen und ihre Erfahrungsbereiche berühren, elementare Kenntnisse der Rechtsordnung zu vermitteln. Dabei erlernen sie, dass durch das Recht Staat und Gesellschaft wesentlich mitgestaltet und der soziale Frieden gesichert werden. So soll der Rechtsfremdheit entgegengewirkt werden. In diesem Zusammenhang ist Schülerinnen und Schülern auch der Wert einer rechtsfriedenstiftenden Schlichtung nahe zubringen und auf die Möglichkeit außergerichtlicher Konfliktregelungen hinzuweisen.
1.2 Im ersten Abschnitt werden Schülerinnen und Schüler mit Fragen bekannt gemacht, die das Arbeits- und Sozialrecht als Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Ausbildenden und Auszubildenden beinhalten.
Im zweiten Abschnitt werden Schülerinnen und Schüler mit dem Gebiet des Rechts vertraut gemacht. Hier lernen Schülerinnen und Schüler verstehen, dass das Strafrecht ein staatliches Ordnungssystem ist, und dass strafrechtliche Maßnahmen notwendig sind und wozu sie dienen.
Der dritte Abschnitt behandelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Schülerinnen und Schüler erkennen, dass durch entsprechendes eigenes Handeln Rechtsfolgen ausgelöst werden können.
Aufgabe des vierten Abschnitts ist es, Schülerinnen und Schüler mit den Beziehungen zwischen den Bürgern und dem Staat mit seinen Behörden vertraut zu machen. Schülerinnen und Schüler gelangen zu der Einsicht, dass das Verwaltungsrecht sowohl der Ordnung des Zusammenlebens der Menschen als auch der Daseinsvorsorge dient. Sie sollen verstehen, dass die Verwaltung an das Gesetz gebunden ist und in einem Rechtsstaat der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.
2. Themenfelder
2.1 Das Arbeits- und Sozialrecht als Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Abschluss, Inhalt und Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses und dessen arbeits- und sozialrechtliche Folgen,
Kündigungs- und Jugendarbeitsschutz,
Rechte und Pflichten der Ausbildenden und Auszubildenden (Berufsgrundbildungsgesetz, Handwerksordnung).
2.2 Das Strafrecht als Antwort der Gesellschaft auf gesetzwidrigs Verhalten
Der Strafanspruch des Staates,
seine Voraussetzungen,
seine Konsequenzen für den Einzelnen,
Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.
Die Sanktionen
Beispiele aus dem Bereich der den Schülerinnen und Schülern bekannten Lebensumstände:
- Körperverletzung, Kaufhausdiebstahl, Verkehrsunfall, Trunkenheitsdelikt, Drogenmissbrauch
Die Verzahnung des Strafrechts mit anderen Rechtsgebieten:
- Nebeneinander von Strafe bzw. Bußgeld, zivilrechtlichem Schadensersatz und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen
Die grundlegenden verfahrensrechtlichen Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Straf- und Bußgeldverfahren
Der Verlauf einer Hauptverhandlung im Strafverfahren; die Aufgabe der mit der Strafrechtspflege befassten Berufe:
- Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Polizeibeamter,
Die Beteiligung des Bürgers als Schöffe und Zeuge,
Der Sinn der Strafe und die Bedeutung des Strafvollzugs,
Die Besonderheiten des Jugendstrafrechtes.
2.3 Das Zivilrecht als Regelung der Rechtsbeziehungen der Bürgerinnen und Bürger untereinander
Rechts- und Handlungsfähigkeit:
- Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Altersstufen des Jugendschutzgesetzes, Deliktsfähigkeit, Strafmündigkeit, Religionsmündigkeit, Ehemündigkeit, Testierfähigkeit, Verbraucherschutzgesetz
Die Rechtsfolgen eigenen Handelns:
- Verträge (Kauf, Miete); Unterschied von Eigentum und Besitz
- Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen
- Unterschied zwischen Delikthaftung und Gefährdungshaftung (mit Haftpflichtversicherung) sowie deren Folgen
Die Rechtsbeziehungen innerhalb der Familie; die Erbfolge:
Die durch die Eheschließung begründete rechtliche Verantwortung, Anfall und Ausschlagung der Erbschaft, gesetzliche und gewillkürte Erbfolge (mit Pflichtteil).
2.4 Das Verwaltungsrecht als Regelung der Beziehungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat mit seinen Behörden:
Eingriffs- und Leistungsverwaltung unter dem Gesichtspunkt der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und des Schutzes gegenüber hoheitlichen Eingriffen, insbesondere in Grundrechte (Grundsätze der Verfassung)
Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Staat
Beispiele aus dem Lebensbereich der Schülerinnen und Schüler:
- Verfügung der Ordnungsbehörde auf Stilllegung eines nicht verkehrstauglichen Kraftfahrzeugs;
- Verbot einer Demonstration;
- Ablehnung einer beantragten Ausbildungshilfe nach dem BAföG.
3. Methodisch-didaktische Hinweise
Da in der Rechtswissenschaft Lebenssachverhalte unter abstrakte Normen subsummiert werden, ergibt sich auch aus diesem Gesichtspunkt ein Vorrang der Induktion vor der Deduktion. Auf Anschaulichkeit des Unterrichts ist besonders zu achten. Geeignete Unterrichtsmedien (Tafel, Tageslichtprojektor, Grafiken, Internet, u. a.) sind zu verwenden.
Ausgehend von der Erörterung eines Einzelfalles werden die zur Beurteilung des Sachverhalts erforderlichen Kenntnisse und Begriffe vermittelt und erarbeitet und, soweit die Lernvoraussetzungen es zulassen, in größere rechtliche Zusammenhänge eingeordnet.
Problemdiskussionen sowie die Erörterung umstrittener Ansichten in Ansätzen sollen mit der Vermittlung von Kenntnissen einhergehen. Dabei lernen die Schülerinnen und Schüler, dass bei der Beurteilung von Rechtsfragen Sachlichkeit oberstes Gebot ist.
Die Methode erleichtert den Schülerinnen und Schülern nicht nur das Miterleben und Mitdenken; sie erlaubt es auch, die Schülerinnen und Schüler an der Erarbeitung des aus ihrem Lebensbereich stammenden Stoffes und der Lösung der Fälle zu beteiligen.
Damit die Schülerinnen und Schüler Rechtsprechung erfahren, sollten sie an einer Hauptverhandlung eines Strafgerichts bzw. Arbeitsgerichts teilnehmen. Außer einer vorbereitenden Besprechung empfiehlt sich eine Diskussion mit dem Staatsanwalt und dem Richter.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 30. August 2004 | Abl. MBJS/04, [Nr. 14], S. 512 | |
| Außer Kraft getreten am 1. August 2004 durch Rundschreiben vom 9. Juni 2008 | Abl. MBJS/08, [Nr. 5], S. 206 | |
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