Historische Fassung
Einführung des HKR-Verfahrens
Verrechnung mit anderen Dienststellen
Historische Fassung
Buchmäßige Verrechnungen zwischen verschiedenen Buchungsstellen bei der Kasse ent-spre-chend Nr. 35.3 der VV zu § 70 LHO können im HKR-Ver-fahren nur ordnungsgemäß durchgeführt werden, wenn eine ein-deu-tige Zuord-nung der Auszahlungsanordnungen zu den jeweili-gen Sollstel-lungen in den Kassen möglich ist.
Bei der Erstellung der Auszahlungsanordnung im HKR-Verfahren in den Masken "Festlegung und Anordnung" (FUA) bzw. "Anordnung auf Festlegung" (ANE) muß beim Anordnungstyp X ("Verrechnung") das Kassenzeichen der korrespondierenden Annahmeanord-nung (Soll-stellung) in den Kassen erfragt und dieses Kassenzei-chen ein-gegeben wer-den. Ist dies nicht mög-lich, sind der Anordnungs-typ Z ("Zahlung") und die Zahlart N ("Zah-lung nicht in HKR") zu wählen.
Ich bitte, diese Festlegungen strikt einzuhalten, da andere Ver-fahrensweisen in den Landeskassen zu Fehlermeldungen im Verfah-ren füh-ren.
Für Dienststellen, die noch nicht im HKR-Verfahren abarbeiten, sind diese Information in Anbetracht der späteren Mitwirkung von Bedeutung.
Ich bitte Sie, die Ihnen nachgeordneten Behörden entsprechend zu in-for-mie-ren.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 22. September 1994 | ||
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