Historische Fassung Überleitung des Verfahrens Wohngeld von NRW nach Brandenburg
Historische Fassung
1. Folgende Hinweise sind bei der Realisierung der Zahlung von Wohngeld auf dem Wege des DTA durch die LHK zu berücksichtigen:
- Die Zahlung von Wohngeld an die Empfangsberechtigten erfolgt zweimal im Monat.
Zahlungstermine sind der 1. und 15. des Monats (Termin muss ein Werktag sein; ansonsten ist der entsprechend davor liegende Werktag Zahlungstermin). - Die Übergabe des Zahlbandes sowie der begleitenden Unterlagen an die LZB-Hauptstelle Potsdam muss jeweils 5 Geschäftstage vor den Zahlungsterminen bis 14.00 Uhr durch die LHK erfolgen, damit die Einhaltung der Fälligkeiten gewährleistet ist. Die Durchlaufzeit beträgt 3 bis 4 Tage.
- An die LZB-Hauptstelle Potsdam müssen übergeben werden:
- DTA-MB
- Magnetbandbegleitschein
- Sammelüberweisungsauftrag
2. Folgendes Hinweise sind bei der Realisierung der Zahlung von Wohngeld auf dem Weg „Postbar“ durch die LHK zu berücksichtigen:
- Die Zahlung von Wohngeld an die Empfangsberechtigten erfolgt zweimal im Monat.
Zahlungstermine sind der 1. und 15. jeden Monats. - Die Übergabe der vollständigen Unterlagen an das Postgiroamt muss jeweils 5 Geschäftstage vor den Zahltagen erfolgen. Voraussetzung für die Einhaltung der Übergabetermine an das Postgiroamt ist die rechtzeitige Übergabe der Unterlagen durch das LDS an die LHK.
- Folgende Unterlagen müssen an das Postgiroamt übergeben werden:
- Zahlungsanweisungen als Faltband
- Sammelüberweisungsauftrag der LHK mit Unterschriften der für das Postgirokonto Zeichnungsberechtigten
- Begleitschein des LDS - muss Stempel sowie Unterschriften der Zeichnungsberechtigten der LHK erhalten
- Tipstreifen mit der Auflistung der Einzelbeträge - wird vom LDS mitgeliefert
- Verzeichnis der Wohngeldstellen zum Sammelauftrag - wird ebenfalls vom LDS mitgeliefert.
- Alle Unterlagen müssen gleichzeitig zum Termin über einen Kurierdienst per Auto dem Postgiroamt übergeben werden.
- Anlaufadresse für Kurierdienst:
Sammelauftragsdienst
Hallesches Ufer 60
Dienstgebäude 61
Postfach 11 01 04
W - 1000 Berlin 9
Telefon Frau Feld (030) 268-552
Einlieferung muss bis 08.00 Uhr erfolgen, falls keine anderen Modalitäten festgelegt werden.
Die Bearbeitung erfolgt dann am gleichen Tag mit Übergabe nachmittags an den Postweg.
- Die Anmeldung beim Fahrdienst des MdF für die monatlich zweimalige Bereitstellung eines Fahrzeuges für den Kurierdienst muss durch die Landeshauptkasse realisiert werden.
- Für Rückläufe und der damit verbundenen Notwendigkeit des Aufsuchens der entsprechenden Zahlfälle im vorhandenen Datenbestand installiert das LDS eine Verbindung zum Hauptrechner Wohngeld, womit der Landeshauptkasse die Möglichkeit geboten wird, alle Daten des laufenden Monats sowie vergangener Monate am Bildschirm einzusehen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 22. Juni 1993 | ||
| Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung vom 1. Mai 2006 | ABl./06, [Nr. 21], S. 390 | |
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