Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundungsdifferenzen aufgrund der Einführung des Euro
Handhabung der Rundungsdifferenzen

Historische Fassung

Mit meinem o. g. Schreiben wurde auf die Möglichkeit des Auftretens von Rundungsdifferenzen im Zusammenhang mit der Umrechnung von DM- in Euro-Beträge mit anschließender Rückrechnung in DM hingewiesen. Diese Mehr- oder Mindereinnahmen wurden bisher den Dienststellen durch die Landeshauptkasse angezeigt, die wiederum mittels Änderungsanordnung einen Sollzugang bzw. Sollabgang veranlassten.

Da die Fallzahl der Pfennigdifferenz, die sich aus der Rundungsproblematik ergibt, stetig ansteigt, wurde zwecks Verwaltungsvereinfachung folgende Regelung getroffen:

Die Mehr- bzw. Mindereinnahmen in Höhe von jeweils 0,01 DM, die sich aufgrund der Rundungen bei den Umrechnungen zwischen Euro und DM ergeben, sind ab sofort durch die Landeshauptkasse selbständig zu bewirtschaften, d. h., glatt zu stellen. Dazu bucht die Landeshauptkasse diese Pfennigdifferenz auf der Grundlage von allgemeinen Anordnungen in Vermischte Einnahmen (Kapitel 20 020 Titel 119 10) bzw. Vermischte Ausgaben (Kapitel 20 020 Titel 546 10) um.

Derzeit eventuell noch auf einem Verwahr- bzw. einem Vorschusskonto gebuchte Rundungsdifferenzen aus Eurorechnungen werden kassenintern ebenfalls auf Vermischte Einnahmen bzw. Vermischte Ausgaben umgebucht.

Die Mitwirkung der Dienststellen im Einzelfall entfällt somit ab sofort.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 27. Juli 2000
Außer Kraft getreten durch Bekanntgabe vom 1. Mai 2006 ABl./06, [Nr. 21], S. 390

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