Historische Fassung Rundschreiben 9/2003 (RS 9/2003)
Historische Fassung
Bewirtschaftung von Planstellen für Lehrkräfte
hier: Nutzung von Planstellen, die durch Langzeitkranke im Angestelltenverhältnis in Anspruch genommen werden, denen nach dem Ende der Entgeltzahlung lediglich der Krankengeldzuschuss nach § 37 BAT-O gezahlt wird.
Um das Risiko des Unterrichtsausfalles wegen längerer Krankheitszeiträume von Lehrkräften an Schulen in öffentlicher Trägerschaft und die dabei nicht steuerbaren Zufälligkeiten des Eintretens und der stellenwirtschaftlichen Belastung der staatlichen Schulämter auszugleichen und damit die Unterrichtsversorgung sicherzustellen, treffe ich folgende ab 1. August 2003 geltende stellenwirtschaftliche Regelung:
In Fällen, in denen die Entgeltzahlung aufgrund der Krankheitsdauer eingestellt und nach dem Ende der Entgeltzahlung nur noch der wesentlich geringere Krankengeldzuschuss nach § 37 BAT-O gezahlt wird, kann nach dem Ende der Entgeltzahlung und mit Beginn der Zahlung des Krankengeldzuschusses die entsprechende Planstelle bzw. der Planstellenanteil für die Aufstockung anderer Beschäftigungsverhältnisse befristet genutzt werden.
Zur finanziellen Absicherung des Krankengeldzuschusses ist im Kapitel 05 300 Titel 422 10 eine Lehrerwochenstunde stillzulegen.
Zur Vermeidung eines Budgetrisikos habe ich zur Schuljahresorganisation landesweit 40 VZE aus der Bewirtschaftung herausgenommen.
Um die Wirksamkeit dieser Maßnahme festzustellen, bitte ich für das Schuljahr 2003/04, unterteilt in die Zeiträume 1.8.2003 bis 31.12.2003 und 1.1.2004 bis 31.7.2004, die Ausnutzung dieser Regelung festzuhalten (siehe Anlage).
Die Auswertung für den ersten Zeitraum bitte ich mir bis zum 15.2.2004 und für den zweiten Zeitraum bis zum 15.8 2004 vorzulegen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 1. Juli 2003 | Abl. MBJS/03, [Nr. 7], S. 158 | |
| Außer Kraft getreten am 1. August 2009 durch Rundschreiben vom 15. Oktober 2009 | Abl. MBJS/09, [Nr. 8], S. 352 | |
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